Leistungen

Haushaltshilfe bei Pflegegrad
damit Sie sich erholen können.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad bedeutet, wir übernehmen die Aufgaben im Haushalt, die Sie belasten. Putzen, Waschen, Aufräumen, Kochen. Als anerkannter Betreuungsdienst nach §45b SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wie wir Sie
im Haushalt unterstützen

Von Reinigung über Wäsche bis zur Küchenorganisation. Hier sehen Sie, was unsere Haushaltshilfe im Einzelnen umfasst.

Reinigung & Ordnung
Wäsche & Kleidung
Küche & Mahlzeiten
Organisation & Planung
Entlastung für Angehörige
Flexibel & regelmäßig
01

Zwei Wege zur kostenlosen
Haushaltshilfe für Sie.

Je nach Situation übernimmt entweder Ihre Pflege- oder Ihre Krankenkasse die Kosten. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg passt und übernehmen die komplette Abwicklung.

§45b SGB XI

Über die Pflegekasse

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

131 € monatlicher Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1
Direkte Abrechnung ohne Vorleistung
Nicht genutzte Beträge werden angespart
Dauerhaft und regelmäßig nutzbar
Für wen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die dauerhaft Unterstützung im Alltag brauchen.
§38 SGB V

Über die Krankenkasse

Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihre Haushaltshilfe — vorübergehend, aber verlässlich.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Bei ärztlicher Verordnung möglich
Kein Pflegegrad erforderlich
Vorübergehende Unterstützung bei Bedarf
Für wen Bei Schwangerschaft, nach OP, Entbindung, Unfall oder schwerer Erkrankung, wenn niemand im Haushalt einspringen kann.

Das bieten wir
alles aus einer Hand

Neben der Haushaltshilfe unterstützen wir Sie in vielen weiteren Bereichen.

Fragen zur
Haushaltshilfe

Ab Pflegegrad 1 übernimmt Ihre Pflegekasse monatlich 131 € über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab, sodass für Sie in der Regel keine Eigenkosten entstehen. Alle Details zur Kostenübernahme finden Sie hier.
Ja. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten nach §38 SGB V, beispielsweise während einer Schwangerschaft, nach einer Operation, Entbindung, einem Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Voraussetzung ist, dass niemand in Ihrem Haushalt die Aufgaben übernehmen kann. Mehr dazu auf unserer Kostenübernahme-Seite.
Wir reinigen Ihre Wohnräume, kümmern uns um Wäsche und Bügeln, halten die Küche sauber und helfen beim Aufräumen und Organisieren. Pflegerische Leistungen sind nicht Teil unseres Angebots. Alles, was Ihren Haushalt leichter macht, übernehmen wir zuverlässig für Sie.
Nach einer Operation übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihre Haushaltshilfe nach §38 SGB V, sofern Ihr Arzt eine Verordnung ausstellt und niemand im Haushalt einspringen kann. Die Dauer der Unterstützung richtet sich nach Ihrer medizinischen Situation. Sprechen Sie uns gerne an, wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeiten.
Alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 131 €. Nicht genutzte Beträge werden angespart und bleiben Ihnen erhalten. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie durch alle nächsten Schritte.
Ja. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung, wenn die pflegende Person erkrankt oder anderweitig verhindert ist. Wir übernehmen den Haushalt zuverlässig und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Alle Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Kostenübernahme-Seite.