Leistungen

Einkaufshilfe Senioren
wir erledigen, Sie entspannen.

Einkaufshilfe Senioren bedeutet: Sie geben uns Ihre Liste, wir kümmern uns um den Rest. Einkäufe, Apothekengänge, Besorgungen aller Art. Als anerkannter Betreuungsdienst nach §45b SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Was wir
für Sie erledigen

Von Lebensmitteln über die Apotheke bis zu allen anderen Besorgungen. Hier sehen Sie, was wir für Sie erledigen.

Lebensmittel einkaufen
Apotheke & Rezepte
Behördengänge
Sonstige Besorgungen
Entlastung für Angehörige
Flexibel & zuverlässig
01

Das bieten wir
alles aus einer Hand

Neben Einkauf und Botengängen unterstützen wir Sie in vielen weiteren Bereichen.

Fragen zu
Einkauf & Botengängen

Ab Pflegegrad 1 übernimmt Ihre Pflegekasse monatlich 131 € über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. In der Regel entstehen für Sie keine Eigenkosten. Alle Details zur Kostenübernahme finden Sie hier.
Wir kaufen Lebensmittel und Haushaltswaren ein, holen Medikamente aus der Apotheke, erledigen Behördengänge und sonstige Besorgungen. Sie geben uns Ihre Liste oder Ihren Auftrag und wir kümmern uns um den Rest.
Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 hat Anspruch auf monatlich 131 €. Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie durch alle nächsten Schritte.
Ja. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung, zum Beispiel wenn die pflegende Person erkrankt oder verhindert ist. Wir übernehmen zuverlässig und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Alle Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Kostenübernahme-Seite.