Leistungen
Haushaltshilfe bei Pflegegrad bedeutet, wir übernehmen die Aufgaben im Haushalt, die Sie belasten. Putzen, Waschen, Aufräumen, Kochen. Als anerkannter Betreuungsdienst nach §45b SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Von Reinigung über Wäsche bis zur Küchenorganisation. Hier sehen Sie, was unsere Haushaltshilfe im Einzelnen umfasst.
Je nach Situation übernimmt entweder Ihre Pflege- oder Ihre Krankenkasse die Kosten. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg passt und übernehmen die komplette Abwicklung.
Der Entlastungsbetrag steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihre Haushaltshilfe — vorübergehend, aber verlässlich.
Neben der Haushaltshilfe unterstützen wir Sie in vielen weiteren Bereichen.





